allgemeine Informationen

allgemeine Informationen...

Bei der Anmeldung zur Prüfung sind bestimmte Voraussetzungen / Bestimmungen zu erfüllen. 


Voraussetzungen, um überhaupt an der praktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen:

  • Mindestalter des Hundeführers: 14 Jahre
  • Mindestalter des Hundes: 12 Monate (bei mir)
  • Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis)
  • Gültige Impfungen (Tollwut)
  • Gültige Hundehaftpflichtversicherung
  • Teilnehmen jeder Hund, der in Hamburg gemeldet ist.
  • Für die sogenannten „gefährlichen Hunden“ (i. S. d. § 2 Absatz 1-3 Hundegesetz) und für den Hund, bei dem besondere Auflagen angeordnet sind, (Leinen- oder Maulkorbzwang) erfragen bitte bei mir die entsprechenden Voraussetzungen.
  • der Hund muss beim Hunderegister angemeldet haben
    (Weitere Infos
    www.hundegesetz.hamburg.de)
  • Vorlage der Anmeldebescheinigung oder Ausdruck der online-Meldung über Hamburg-Gateway
    Service HH

Inhalte der Gehorsamprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz...


Geprüft wird in ablenkungsarmen und ablenkungsreicheren Situationen im Nord-Osten Hamburgs.

(siehe Prüfungsorte Klein Borstel oder Wellingsbüttel).


Zugelassene Hilfsmittel:

  • Futter oder Spielzeug als Belohnung
  • Pfeife
  • 2m Führ-Leine
  • feststellbares Halsband, 
  • Halsband mit Zugstopp
  • Halti
  • Brustgeschirr
  • Klicker
  • Hör- und Sichtzeichen


Folgende einzelnen Gehorsam-Übungen werden mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen: 

  • Gehen an lockerer Leine

➜ Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln

willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/ der Hundeführer stehen bleibt.


  • Sitz, Platz, Steh

➜ Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/ des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Prüfungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.

  • Bleib (mit 2 Minuten ablegen) 

➜ Der Hundeführer*in bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich der Hundeführer*in, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin (frühestens nach 2 Minuten) kehrt der Hundeführer*in zu seinem Hund zurück. Bis dahin muss sich der Hund – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.


  • Kommen auf Zuruf (auch unter Ablenkung) 

➜ Der Hund ist abgeleint. Der Hundeführer*in ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m

entfernt ist, gibt der Hundeführer*in das Signal zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen

und sich problemlos anleinen lassen.


  • Hundebegegnungen mit einem freilaufenden und einem angeleinten Hund 

➜ Der Hund muss vom der Hundeführer*in abrufbar sein.

  • Begegnung mit Joggern, Fahrradfahrer, Skatern 

➜ Diese kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen oder überholen.

(Dreimal in verschiedenen Situationen)

  • Kontakt mit fremden Menschen

➜ Eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/ den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ ihm die

Hand und fängt ein Gespräch an.
➜ Eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf. 

  • Gehen im Menschengedrängel / Gehen durch eine Menschengruppe

➜ Der Hundeführer*in geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe. 

Entscheidend bei der Prüfung ist das Hund-und-Halter-Gespann. Deshalb gibt es keine getrennte Bewertung von Halter und Hund.



Ein Bestehen der Prüfung ist nicht möglich, wenn:

  • Ein Halter,

➜ der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder

➜ das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder

➜ mehrfach unangemessen reagieren

➜ sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.

  • Ein Hund,

➜ der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift, 

➜ der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder

➜ der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.

➜ dem Halter in der Prüfung wegläuft und nicht abrufbar ist

 

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