allgemeine Informationen...
Bei der Anmeldung zur Prüfung sind bestimmte Voraussetzungen / Bestimmungen zu erfüllen.
Voraussetzungen, um überhaupt an der praktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen:
- Mindestalter des Hundeführers: 14 Jahre
- Mindestalter des Hundes: 12 Monate (bei mir)
- Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis)
- Gültige Impfungen (Tollwut)
- Gültige Hundehaftpflichtversicherung
- Teilnehmen jeder Hund, der in Hamburg gemeldet ist.
- Für die sogenannten „gefährlichen Hunden“ (i. S. d. § 2 Absatz 1-3 Hundegesetz) und für den Hund, bei dem besondere Auflagen angeordnet sind, (Leinen- oder Maulkorbzwang) erfragen bitte bei mir die entsprechenden Voraussetzungen.
- der Hund muss beim Hunderegister angemeldet haben
(Weitere Infos https://www.hamburg.de/resource/blob/53056/53787ad50eb4a120ea7700d95cacc92f/infoblatt-anleinpflichten-und-mitnahmeverbote-pdf-data.pdf) - Vorlage der Anmeldebescheinigung oder Ausdruck der online-Meldung über Hamburg-Gateway
➜ https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HREG2
Inhalte der Gehorsamprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz...
Geprüft wird in ablenkungsarmen und ablenkungsreicheren Situationen im Nord-Osten Hamburgs.
(siehe Prüfungsorte Klein Borstel oder Wellingsbüttel).
Zugelassene Hilfsmittel:
- Futter oder Spielzeug als Belohnung
- Pfeife
- 2m Führ-Leine
- feststellbares Halsband,
- Halsband mit Zugstopp
- Halti
- Brustgeschirr
- Klicker
- Hör- und Sichtzeichen
Folgende einzelnen Gehorsam-Übungen werden mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen:
- Gehen an lockerer Leine
➜ Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln
willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/ der Hundeführer stehen bleibt.
- Sitz, Platz, Steh
➜ Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/ des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Prüfungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
- Bleib (mit 2 Minuten ablegen)
➜ Der Hundeführer*in bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich der Hundeführer*in, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin (frühestens nach 2 Minuten) kehrt der Hundeführer*in zu seinem Hund zurück. Bis dahin muss sich der Hund – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.
- Kommen auf Zuruf (auch unter Ablenkung)
➜ Der Hund ist abgeleint. Der Hundeführer*in ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m
entfernt ist, gibt der Hundeführer*in das Signal zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen
und sich problemlos anleinen lassen.
- Hundebegegnungen mit einem freilaufenden und einem angeleinten Hund
➜ Der Hund muss vom der Hundeführer*in abrufbar sein.
- Begegnung mit Joggern, Fahrradfahrer, Skatern
➜ Diese kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen oder überholen.
(Dreimal in verschiedenen Situationen)
- Kontakt mit fremden Menschen
➜ Eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/ den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ ihm die
Hand und fängt ein Gespräch an.
➜ Eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf.
- Gehen im Menschengedrängel / Gehen durch eine Menschengruppe
➜ Der Hundeführer*in geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe.
Entscheidend bei der Prüfung ist das Hund-und-Halter-Gespann. Deshalb gibt es keine getrennte Bewertung von Halter und Hund.
Ein Bestehen der Prüfung ist nicht möglich, wenn:
- Ein Halter,
➜ der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder
➜ das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder
➜ mehrfach unangemessen reagieren
➜ sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.
- Ein Hund,
➜ der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift,
➜ der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder
➜ der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
➜ dem Halter in der Prüfung wegläuft und nicht abrufbar ist